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Sodele! Jetzt interessieren mich diese Wir-sparen-uns-die-Synchro-Pandastorm-Boxen auch! Bisher habe ich von McCoy die letzte Staffel als Import-DVDs komplett. Remberance of the Daleks und Delta and the Bannermen kann ich verkraften, wenn ich sie doppelt hätte. Deshalb interessiert mich nur Volume 1 und 2. Trial of the Time Lord (Volume 3?) kommt ja demnächst raus. Davon habe ich auch noch keine Import-DVDs.
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(Zitat von Iltu) Mein Fehler. Ich meinte Wir-sparen-uns-die-Neusynchro-Pandastorm-Boxen. Nun ja, egal, ob Deutsch, Italienisch, Schwedisch, Japanisch ... Geguckt wird in Englisch. Die deutschen Untertiteln sind eine nette Dreingabe. Aber wie Du gesagt hast, ist eine Neusynchro zu teuer. Es spricht auch nicht dagegen, ohne Synchro zu veröffentlichen. Hilft beim Englischlernen. Aber die ahnungslosen Kunden, denken vielleicht nocht, dass Doctor Nr. 5, 4, 3 ... folgen würden. ICH FINDE ES ECHT TOLL,…
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(Zitat von Pascal) Ich kann grundsätzlich mit Mediabooks wenig anfangen, da ist es mir egal ob sie von Pandastorm kommen oder nicht. Ob damit die Synchros finanziert werden, ist mir ehrlich gesagt auch egal. Peter Davison höre ich mir lieber in seiner Muttersprache an. Gewöhnungssache nach all den Jahren. Fünfzehn Euro sind ok für eine Classic-Folge.
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(Zitat von Iltu) Sehr teuer geworden, aber dafür habe ich jetzt Volume 3 nachgeholt. Preislich ist diese Box auch nach oben gegangen, aber bevor es weg ist, gleich zugegriffen. Jetzt hätte ich alle McCoy-Folgen von Pandastorm und platzsparend ist es auch noch. Eventuell ringe ich mich noch, die deutsche Synchro anzutun.
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(Zitat von Iltu) Ich gehe nach den Amazonpreisen. Die Einzelboxen kosten momentan zusammen ca. 82 Euro. Das Buch rechne ich nicht mit, halte ich für überflüssig. Wer noch nix von McCoy hat und das Büchlein haben will, der darf natürlich der teueren Preis bezahlen. Wir leben schließlich in einem freien Land.
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(Zitat von Nikioko) Würde Abfalleimer auch gehen? (Zitat von Nikioko) Sie ist mit Balko im Bunde. Da bin ich mir sicher. (Zitat von Nikioko) "Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet." (Zitat von Iltu) Gut, das wäre die Differenz von 92 Euro.